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Telefonnummer

040 / 69 63 223 40

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 9 - 17 Uhr, Fr.: 8 - 14 Uhr

Dr. med. Natalie Forster und Esther Lohmann

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Aktuelles

 
Ab Januar 2026 startet zusätzlich zu unseren Öffnungszeiten in der Praxis unsere
Online-Sprechstunde per Videochat!
 
Online-Sprechzeiten: Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr (Frau Dr. Forster)
Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr (Frau Lohmann).
 
Termine hierfür, können Sie über die Online-Rezeption oder direkt in der Praxis vereinbaren.
 
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An die gesetzlich versicherten Patientinnen

Gefahr für die ambulante Versorgung!

Extrabudgetäre Vergütung ist keine Extravergütung!

Liebe Patientin!

Wenige Menschen wissen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht jeden einzelnen Arztbesuch bezahlen, sondern nur eine Pauschalsumme für alle Leistungen. Es ist die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, dieses Geld gerecht auf die „Leistungserbringer“ zu verteilen. So entsteht für jede Facharztgruppe (außer für Allgemein- und Kinderärzte, die sind „entbudgetiert“) ein Geldtopf (= Budget), aus dem dann alle erbrachten Leistungen (außer wenigen Ausnahmen, z. B. Prävention und ambulante Operationen) bezahlt werden sollen. Das bedeutet für die Facharztpraxen, dass sie in der Regel nicht alle erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Preisen bezahlt bekommen, weil mehr Leistungen nachgefragt und erbracht werden, als Geld im Budget ist.

Um mehr Termine bei den Fachärzten zu bekommen, wurden vom Gesetzgeber Notfalltermine und dringliche Überweisungen extrabudgetär gestellt, d. h. bis zu 17,5% der Fallzahl einer Praxis wurden – wie bei den Haus- und Kinderärzten – zum vereinbarten Preis bezahlt. Dafür wurden die Fachärzte verpflichtet, offene Notfallsprechstunden und 25 statt vorher 20 Stunden Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patientinnen einzurichten. Diese Maßnahme hat zu kürzeren Wartezeiten auf Facharzttermine geführt.

Bei der Diskussion um die Reform der Finanzierung der Krankenkassen hat eine Kommission nun den Vorschlag gemacht, diese volle Bezahlung der Notfälle wieder abzuschaffen. Das bedeutet für die Praxen einen Einnahmeverlust von bis zu 30%. Dabei sollen alle Verpflichtungen (z. B. offene Sprechstunden und erhöhte Anzahl der Sprechstunden) erhalten bleiben. Wenn die Bundesregierung diese Regelungen umsetzt, werden die Facharztpraxen ihre Leistungen (Zahl der Termine und behandelten Kranken) reduzieren müssen. Die Einnahmen der Praxen werden planwirtschaftlich reduziert, die Kosten der Praxen (Miete, Personal, Energie) steigen aber marktwirtschaftlich. Die einzige Chance ist dann die Reduktion der Kosten (Abbau von Personal und Sprechzeiten) oder die Ausweitung von Privatsprechstunden.

Sie sehen also, es droht eine deutliche Verschlechterung der ambulanten fachärztlichen Versorgung! Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten, den gesundheitspolitischen Sprechern der Parteien und/oder der Bundesministerin für Gesundheit!

Extrabudgetäre Vergütung ist keine Extravergütung, sondern nur die Bezahlung ärztlicher Leistungen zum vereinbarten Preis!

Ihr Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V.

 
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
 

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